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Willkommen auf der Informationsseite der Initiative „Bürger für Salem“

Die Bürgerinitiative hat ihr Ziel erreicht:
Sie dürfen über die Zukunft Salems entscheiden !

2000 Bürger haben mit ihrer Unterschrift den Gemeinderat gezwungen, den Bürgerentscheid zu beschließen. Mit einem fadenscheinigen Trick hat er erst das Bürgerbegehren für rechtswidrig erklärt, um dann die Frage­stellung für den Entscheid selbst festlegen zu können:
„Stimmen Sie der geplanten Ansiedlung der MTU in Salem-Neufrach zu?“.

Lassen Sie sich nicht täuschen:
Nicht die MTU soll nach Salem kommen, sondern ein Spediteur, der die MTU beliefert.

Gehen Sie am 27. April zur Wahl.
Stimmen Sie mit NEIN

Um was geht es?
Die Gemeinde plant den Bau eines riesigen Zwischenlagers („Logistik-Zentrum“) für Motoren und Motorenteile der MTU in Salem-Neufrach.
Damit erfolgt eine langfristig wirksame Weichenstellung für die Zukunft Salems:

Vom Wohn- und Erholungsort zum Industriestandort

Wollen Sie das? Wir nicht!
 

Bürgerentscheid Salem

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:

Reinhold Wolanyk, Hofackerstraße 6,
88682 Salem-Buggensegel

Elke Neuerer, Nüffernstraße 20,
88682 Salem-Neufrach


Spendenkonto Bürger für Salem
Reinhold Wolanyk, Volksbank Überlingen
BLZ 690 618 00, Konto Nr. 463 220 6

Die Initiative wird unter anderem von den Ortsverbänden des BLHV und des BUND gestützt.

Was wären die Folgen?


Die Planungen stehen im offenen Widerspruch zu den Zielen des Leitbildes der Gemeinde Salem, das erst im letzten Jahr vom Gemeinderat und zahlreichen Bürgern entwickelt wurde (siehe unter www.salem-baden.de)
  • Anstieg des Schwerlastverkehrs auf das Doppelte bis Dreifache auf der Ortsdurchfahrt Neufrach und anderen Teilorten, bei Vollauslastung des Lagers und seiner Erweiterung sogar das Drei- bis Vierfache
  • Flächenverbrauch von 8,4 ha wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche, das sind 12 WM-Fußballfelder
  • Im Vergleich zum Fächenverbrauch sehr wenig Arbeitsplätze: 15 Arbeitsplätze je Hektar (Zielgröße des Flächennutzungsplanes sind 80 APl/ha)
  • Minimaler Zuwachs der Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer
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